Honorarberatung: Chance zum Durchbruch
Der Kampf der Kulturen von Provisionsund Honorarberatung tritt in eine neue Etappe. Seit 1. August 2014 ist die Honorar- Anlageberatung von Banken und Vermögensverwaltern, die eine Erlaubnis nach Kreditwesengesetz benötigen, ebenso geregelt wie die Honorar-Finanzanlagenberatung nach Paragraf 34h Gewerbeordnung für Investmentprodukte und Beteiligungen. Damit ist der Startschuss für Honorarberatung in der gesamten Finanzbranche gefallen.Lesen Sie hier weiter!
Weiterlesen auf: portfolio international