Begrenzung beim gesetzlichen Krankengeld
(verpd) In der Regel erhalten Arbeitnehmer im Krankheitsfall mindestens sechs Wochen lang eine Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Danach zahlt die gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld für gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte. Besserverdienende bekommen im Krankheitsfall allerdings deutlich weniger Krankengeld im Vergleich zu ihrem bisherigen Gehalt. Dies lässt sich jedoch vermeiden.
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