VSH-Versicherung jetzt auch für Versicherungsberater nach § 34 e
Die „Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e. V.“ (VSAV) bietet neuerdings auch Versicherungsberatern nach § 34e die Möglichkeit, für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) den VSAV-Best-Netto-Tarif zu nutzen. Dieser enthält Leistungen, die nach VSAV-Angaben in ihrer Kombination bislang nicht erhältlich waren und auch als Einzelbestandteile eher unüblich sind.
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