Unfallversicherung | Muss ein Transplantat unfallbedingt entfernt werden, ist eine Vorschädigung zu berücksichtigen
1. Bei dem unfallbedingten Verlust einer (nach Funktionsuntüchtigkeit beider körpereigenen Nieren) transplantierten Niere ist regelmäßig von einer Vorinvalidität von 50 Prozent auszugehen. 2. Ein Privatgutachten kann eine gerichtliche Beweisaufnahme nur dann überflüssig machen, wenn der Gegner keine substanziierten Einwendungen erhebt. (OLG Köln 2.3.12, 20 U 234/11, Abruf-Nr. 142265 )
Weiterlesen auf: IWW