Schäden an der gemieteten Wohnung
(verpd) Versehentlich verursachte Schäden kann ein Mieter über eine Privat-Haftpflichtversicherung absichern. Wichtig dabei ist, das die für diese Schadenart vereinbarte Versicherungssumme auch hoch genug ist, damit der Mieter bei einem hohen Schaden nicht doch noch selbst für einen Teil des Schadens aufkommen muss.
Weiterlesen auf: akademische arbeitsgemeinschaft verlag