Reiserücktrittskostenversicherung | Erkrankung nach dem Online-Check-In ist noch vom Versicherungsschutz umfasst
Der Versicherungsschutz einer Reiserücktrittsversicherung endet nicht beim Online-Check-In, da damit die Reise noch nicht angetreten ist (AG München 30.10.13, 171 C 18960/13, Abruf-Nr. 141784 ).
Weiterlesen auf: IWW