Mehrfachversicherung | Mangelnde Dokumentation kann zum Schadenersatz führen
Der beratungspflichtige Vertreter des VR muss eine vom VN behauptete Fehlberatung substanziiert bestreiten und darlegen, wie er im Einzelnen seinen Beratungs- und Informationspflichten nachgekommen ist. Er kann seiner Darlegungslast durch Aushändigung der Beratungsdokumentation nachkommen. Genügt diese den Anforderungen nicht, kommen dem VN Beweiserleichterungen zu (OLG Frankfurt a.M. 30.1.14, 12 U 146/12, Abruf-Nr. 141973 ).
Weiterlesen auf: IWW