Der Makler darf selbst entscheiden, welche Vergütung er wählt
Die Beratung gegen Honorar wird von immer mehr Maklern in der täglichen Arbeit genutzt. Viele Makler schreiben Rechnungen selbst, ohne den administrativen Aufwand zu berücksichtigen. Aber: in welchem Umfang dürfen Makler überhaupt gegen Honorar beraten? Ist hierfür die Gewerbeordnung nach 34d GewO ausreichend? Sven Stopka hat Michael Hillenbrand, Vorstand der Deutschen Verrechnungsstelle für Versicherungs- & Finanzdienstleistungen AG (dvvf) in Würzburg interviewt. Das Unternehmen weiterlesen
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