Allianz Risikolebensversicherung verzichtet auf Gesundheitsfragen nach Darlehensvertrag
Die Allianz verzichtet bei der Risikolebensversicherung auf die Gesundheitsfragen. Dies gilt allerdings nur in Verbindung mit einem Darlehensvertrag der Allianz Baufinanzierung. Kunden müssen lediglich bestätigen, in den letzten zwei Jahren uneingeschränkt arbeitsfähig gewesen zu sein und nicht an einer schweren Krankheit wie zum Beispiel Krebs, Diabetes oder Nierenversagen zu leiden. weiterlesen
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