Noch keine Entwarnung: Wer zahlt Unwetterschäden?

Anzeige
MMM München 2025

Noch keine Entwarnung: Wer zahlt Unwetterschäden?

Nach schweren Gewittern in den vergangenen Tagen, die Todesopfer und erhebliche Sachschäden zu Folge hatten, gibt der Deutsche Wetterdienst noch keine Entwarnung: Besonders im Osten und Süden Deutschlands soll es auch heute zu Starkregenfällen, Hagelschauern und starken bis stürmischen Böen kommen. Die Gefahr von lokalen Überflutungen steigt an. Was Versicherte nach einem Unwetterschaden tun sollten und wie welcher Schaden versichert ist, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zusammengefasst. Vom Sturm abgedeckte Dachziegel, durch umherfliegende Gegenstände oder umgestürzte Bäume beschädigte Fassaden und zerbrochene Fensterscheiben – wenn das Haus oder seine Nebengebäude durch Sturm ab Windstärke 8 in Mitleidenschaft gezogen wurde, kommt der Wohngebäudeversicherer für die Schäden auf. Kommt es zu Überschwemmungen durch Starkregen, brauchen Hausbesitzer und Mieter zusätzlich eine Elementarschadenversicherung. Über die Hausratversicherung sind Schäden am Wohnungsinventar abgesichert. Hat beispielsweise ein Überspannungsschaden nach einem Blitzschlag die Elektrogeräte unbrauchbar gemacht, dann ist der Hausratversicherer der beste Ansprechpartner. Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden am Auto, die durch Sturm, Hagel oder Blitzeinschlag entstanden sind. Ist das Blech verbeult oder sind die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten für gewöhnlich in voller Höhe erstattet. Fahrzeughalter, deren Auto durch ein Unwetter beschädigt wurde, sollten die Schäden am besten anhand von Fotos dokumentieren und diese unverzüglich dem Versicherer melden. Wichtig: Direkt nach einem Unwetter sollte der Schaden so gering wie möglich gehalten werden. Zerstörte Fenster können provisorisch abgedichtet werden, um das weitere Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Herumliegende Gegenstände, wie abgebrochene Äste, Dachziegeln oder Dachrinnen sollten möglichst, weggeräumt werden, ohne sich dabei selbst zu gefährden. Der Schaden sollte möglichst anhand von Fotos dokumentiert und so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden. (ampnet/Sm) Bilder zum Artikel groß (27 kB)

Weiterlesen auf: auto-medienportal.net
Anzeige
InterRisk - Wintersport

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium
Anzeige
Hans John Vermittlerfortbildung 2025

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2025
25.02.2025

Vom 18. Februar bis zum 20. März 2025 findet unsere John-Vermittlerfortbildung an elf bundesweiten …

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2025
26.02.2025

Vom 18. Februar bis zum 20. März 2025 findet unsere John-Vermittlerfortbildung an elf bundesweiten …

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2025
27.02.2025

Vom 18. Februar bis zum 20. März 2025 findet unsere John-Vermittlerfortbildung an elf bundesweiten …

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2025
11.03.2025

Vom 18. Februar bis zum 20. März 2025 findet unsere John-Vermittlerfortbildung an elf bundesweiten …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
INTER Allgemeine Versicherung: Kooperation mit Heidelberger Start-Up Enzo
20.02.2025

Die INTER und das Start-Up Enzo arbeiten ab sofort zusammen. Das Unternehmen aus Heidelberg …

Versicherungen
AfW zur BaFin-Einschätzung zu Finfluencern: Richtig, aber
20.02.2025

Die BaFin hat vor kurzem ihr Merkblatt „Hinweise zum Tatbestand der Anlageberatung“ um Äußerungen …

Versicherungen
Die Bayerische verstärkt Vertrieb: Patrick Vehoff wird in den Vorstand der Bayerische ProKunde AG berufen
19.02.2025

Die Bayerische setzt ihren Wachstumskurs fort und erweitert den Vorstand der Bayerische ProKunde AG …