Lebensversicherungen: Steuerfreiheit fällt bei Verkauf weg
Leistungen aus Lebensversicherungen sind steuerfrei, wenn der Versicherungsfall eintritt, also der Versicherungsnehmer stirbt. Damit soll die Absicherung wirtschaftlicher Risiken, die sich aus der Unsicherheit und Unberechenbarkeit menschlichen Lebens ergeben, gefördert werden.
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