Lebensversicherung: Rückabwicklung nur in bestimmten Fällen
Bei sinkender Gesamtverzinsung und niedriger Überschussbeteiligung wären viele ihre Lebensversicherung gerne wieder los. Doch kündigen sie, drohen mitunter hohe Verluste. Ein Versicherungsnehmer, der diese nicht hinnehmen wollte, ist nun vor dem Bundesgerichtshof mit seiner Klage gescheitert. Aber es gibt auch Fälle mit Aussicht auf Erfolg.
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