Reform der Lebensversicherung: Verbände sehen Nachbesserungsbedarf am Referentenentwurf
Das Bundesfinanzministerium hat am 27.05.2014 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der Lebensversicherung (LVRG) vorgelegt, um die Lebensversicherer im bestehenden Niedrigzinsumfeld zu entlasten. Dazu soll der Garantiezins für Neuverträge auf 1,25% gesenkt und die Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven beschränkt werden. Dafür sollen die Kunden aber stärker an den Überschüssen beteiligt werden. Außerdem sieht der Entwurf unter anderem vor, dass Versicherungsvermittler künftig ihre Provisionen offenlegen müssen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisiert diese Offenlegungspflicht in einer Stellungnahme vom 28.05.2014, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert dagegen in einer Stellungnahme vom 30.05.2014 noch mehr Kostentransparenz sowie eine höhere Beteiligung an allen Gewinnen. Weiterlesen
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