Ärzte müssen sich ausreichend versichern
2013 wurde die Bundesärzteordnung im Zuge der Einführung des Patientenrechtegesetzes geändert. So heißt es nun, dass auf Anordnung die Approbation des Arztes ruhen kann, wenn dieser „nicht ausreichend“ gegen Haftpflichtgefahren, die seine Berufsausübung mit sich bringt, versichert ist. weiterlesen
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