Lebensversicherung: Proconcept führt Kunden „bewusst in die Irre“
Das Amtsgericht Halle hat der Firma Proconcept AG bescheinigt, einen Kunden „getäuscht“ und „bewusst in die Irre geführt“ zu haben (Az. 102 C 4075/12). Es verurteilte das auch unter dem Namen „LV Doktor“ bekannte Unternehmen zur verzinsten Rückzahlung von 600 Euro. Kunde Carsten Zunker hatte das Geld an die Firma gezahlt, damit sie ihm hilft, beim Rückkauf seiner vier Lebensversicherungen einen höheren Auszahlungsbetrag als den von den Versicherern zugesagten Rückkaufswert zu bekommen. Dafür wollte Proconcept „kämpfen“ – bis hin zu einer Klage gegen die Versicherer. Einen entsprechenden Vertrag hatte Zunker bereits 2007 abgeschlossen. Doch nachdem Proconcept die 600 Euro kassiert hatte, unternahm die Firma überhaupt nichts mehr, so das Gericht. Zunker glaubte jedoch, Proconcept kümmere sich und ließ sich mehr als als vier Jahre hinhalten, bis er im Januar 2012 den Vertrag anfocht. Proconcept zahlte dann immer noch nicht. So musste der Kunde klagen.
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