Bei Verdacht auf eine Berufskrankheit
(verpd) Arbeitnehmer, die aufgrund einer beruflichen Tätigkeit erkranken und einen dauerhaften Gesundheitsschaden erleiden, haben, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen, Anspruch auf Leistungen wie eine Rentenzahlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
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