Solvency II: Langfristige Kapitalanlagen in der Standardformel
Unter dem künftigen europäischen Aufsichtsregime Solvency II werden Versicherungsunternehmen ihre Kapitalanlagen stärker risikoadäquat als bisher mit Eigenmitteln unterlegen müssen. Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) hat daher im Auftrag der EU-Kommission einen Bericht zu den Eigenmittelanforderungen erarbeitet, die die Standardformel vorsieht.
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