Gesetzliche Unfallversicherung | Beschäftigte, die sich beruflich weiterbilden, sind gesetzlich unfallversichert
Wer im Beruf am Ball bleiben will, für den sind berufliche Weiterbildungen unumgänglich. Wie bei der täglichen Arbeit auch, stehen Beschäftigte dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie auf Veranlassung des Arbeitgebers an Seminaren oder Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin.
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