Schutzschirm für Pannenhelfer
(verpd) Hilfsbereitschaft ist gut, und bei einem Unfall mit Verletzten sogar gesetzliche Pflicht. Wer sich als Unfall- oder Pannenhelfer selber verletzt, ist in der Regel durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.
Weiterlesen auf: akademische arbeitsgemeinschaft verlag