Das Kleingedruckte zählt
Im Schadenfall geraten Vermittler nicht selten zwischen Baum und Borke, wenn Leistungszusagen des Versicherers sich nicht in den Tarifbedingungen (AVB) wiederfinden, sondern etwa nur mündlich zugesagt worden waren. Letztlich entscheidet, was schwarz auf weiß im Kleingedruckten steht. Was eine Untersuchung per Textsoftware ergab.
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