Debeka in Bedrängnis
Eigentlich dürfen so genannte Vertrauens-Mitarbeiter oder Tippgeber im Öffentlichen Dienst fast gar nichts tun, um nicht mit Gesetzen in Konflikt zu kommen. Dies ergibt sich aus Einschätzungen des rheinland-pfälzischen Ober-Datenschützers.
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