Hausratversicherer uneinig bei Türschlössern
Die Hausratversicherung scheint ein unproblematisches Produkt zu sein. Makler können aber auch dort ihr blaues Wunder erleben. Als Mindestsicherung der Wohnungstür gegen Einbruch wird zumeist ein bündiges Zylinderschloss mit von außen nicht abschraubbarem Sicherheitsbeschlag verlangt. Doch was bündig ist und was nicht, wird unterschiedlich beurteilt und kann im schlechtesten Fall den Versicherungsschutz kosten.
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