Debeka erwirkt Verfügung gegen das Handelsblatt
In Sachen Debeka gegen Handelsblatt hat der von der Zeitung schwer belastete Beamtenversicherer einen Punktsieg zu verzeichnen. Aufgrund einer gerichtlichen Verfügung muss sich das Blatt künftig mit bestimmten Formulierungen zurückhalten.
Weiterlesen auf: procontra-online.de