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13. 12. 2013 - Berufsausbildung auf neue Finanz- und Versicherungsprodukte erweitert

Die Ausbildung zur Kauffrau und zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen ist modernisiert worden. So gehören nun auch fondsgebundene Lebensversicherungen zur Produktpalette der Ausbildung. In der Fachrichtung „Finanzen“ können neben der „Anlage in Finanzprodukte“ zwei weitere Qualifikationseinheiten ausgewählt werden. In der Fachrichtung Versicherung wurden der Schadensservice und das Leistungsmanagement mit aufgenommen. Die bestehende Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen bzw. zur Kauffrau zur Versicherungen und Finanzen vom 17.05.2006 (BGBl. I S. 1187) ist überarbeitet und modernisiert worden. So gehören nun beispielsweise auch fondsgebundene Lebensversicherungen zur Produktpalette der Ausbildung. Als Ausbildungsstruktur liegen dem Beruf weiterhin Spezialisierungen in den Fachrichtungen Versicherungen und Finanzen zugrunde sowie die Pflicht- und Wahlqualifikationseinheiten in den jeweiligen Fachrichtungen. Neu ist, dass Auszubildende der Fachrichtung „Finanzen“ neben der „Anlage in Finanzprodukte“ zwei weitere Qualifikationseinheiten aus einer Auswahlliste selbst bestimmen können. Auch die Auswahlliste der Qualifikationseinheiten der Fachrichtung Versicherung wurde den aktuellen Entwicklungen angepasst.Neu: Finanzierungsberatung von gewerblichen KundenSo wurden unter anderem der Schadensservice und das Leistungsmanagement mit aufgenommen. Eine weitere Veränderung bezieht sich auf die Abschlussprüfung, bei der dem Prüfungsausschuss nun mehr Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Die Teilnovellierung wird nach dem Beschluss des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung im August 2014 in Kraft treten. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat im Auftrag der Bundesregierung gemeinsam mit den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis die dreijährige Berufsausbildung modernisiert. Anlass der Modernisierung sind Erfordernisse der aktuellen betrieblichen Ausbildungspraxis. So sind die beiden Fachrichtungen „Versicherung“ und „Finanzberatung“ dem Berufsbild erhalten geblieben.Durch die Teilnovellierung wird aber im Bereich „Finanzberatung“ die zuvor bestehende Wahlqualifikation „Vertrieb von Finanzprodukten“ durch die Wahlqualifikationen „Finanzierungsberatung von gewerblichen Kunden“ und „Optimierung von Finanzproduktbeständen der Kunden“ abgelöst. In der Fachrichtung „Versicherung“ werden außerdem Änderungen bei der Struktur der Abschlussprüfung aufgenommen, mit denen dem Prüfungsausschuss mehr Gestaltungsmöglichkeiten beim Fachgespräch eröffnet werden.Beliebter Ausbildungsberuf Der Ausbildungsberuf erfreut sich übrigens weiterhin eines guten Zuspruchs: Mit 5.817 Neuabschlüssen, darunter 52,8% mit männlichen und 47,2% mit weiblichen Auszubildenden, steht er auf Rang 29 in der Rangliste der Ausbildungsberufe nach Neuabschlüssen 2012. Und mit einer durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung von 830 Euro im ersten, 896 Euro im zweiten und 962 Euro im dritten Ausbildungsjahr lag die Vergütung im vergangenen Jahr auch deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt von 730 Euro. Das Berufsprofil liegt künftig in einer Zeugniserläuterung in deutscher, englischer und französischer Sprache vor und hilft den ausgebildeten Fachkräften bei einer europaweiten beruflichen Verwirklichung. Erstmals wird die Ausbildung im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf der Niveaustufe 4 verortet. Diese Einordnung hilft Fachkräften und ausländischen Arbeitgebern bei der Bewertung der Qualität der Ausbildung im Rahmen von Bewerbungsverfahren.Zuletzt ist der Rahmenplan für die Sachkundeprüfung „Geprüfter Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“ aktualisiert worden. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK) hatte kürzlich auf seinen Internetseiten auf den überarbeiteten Rahmenplan für Finanzanlagenvermittler hingewiesen.Siehe hierzu auch: Neue Berufsregeln für FinanzanlagenvermittlerText: Umar Choudhry

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