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10. 12. 2013 - Kommen Teile der zweiten EU-Vermittlerrichtlinie doch schon früher?

(ac) Diese Frage stellen sich die Versicherungsforen Leipzig. In der Tat sind der aktuelle Stand und der weitere Zeitplan der europäischen Gesetzgebung in Sachen Versicherungs- und Finanzmarktregulierung derzeit eher unübersichtlich. Insbesondere die anstehenden Richtlinien MiFID II mit dem Fokus auf Banken, IMD 2 mit dem Schwerpunkt Versicherungsvertrieb und die PRIPs-Verordnung, die einheitliche Basisinformationsblätter zu Anlageprodukten vorsieht, sorgen für reichlich Diskussionsstoff im Finanzsektor.Der für die Überarbeitung der EU-Vermittlerrichtlinie (IMD 2) federführende Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) berät derzeit über die Richtlinie. Erst nach dessen finaler Positionierung erfolgt die Abstimmung zwischen EU-Parlament, Kommission und Rat. Ein Ergebnis noch vor der Europawahl Ende Mai 2014 halten Insider mittlerweile für unwahrscheinlich.Wer denkt, die mit der IMD 2 verbundenen Themen wie die angedachte Pflicht zur Provisionsoffenlegung oder sogar ein Provisionsverbot für unabhängige Beratung sowie die vorgesehenen Weiterbildungsverpflichtungen für Mitarbeiter im Vertrieb und in vertriebsnahen Bereichen rücken damit in weite Ferne, liegt möglicherweise falsch, erklärt Mario Gärtner, Leiter Kompetenzfeld Versicherungsvertrieb bei den Versicherungsforen Leipzig. Immer häufiger höre man aus EU-Kreisen, dass mit der Finanzmarktrichtlinie MiFID II, die in den nächsten Wochen verabschiedet werden dürfte, auch schon Teile der IMD 2 vorweggenommen würden. Darunter könnte die Regelung für die unabhängige Beratung fallen, die dann nicht mehr gegen Provision möglich sein soll.Ein weiteres Instrument der EU, um Themen noch vor der Wahl und mit direkter Wirkung umzusetzen, ist die geplante Verordnung zu Packaged Retail Investment Products (PRIPs). Diese wurde bereits am 20. November vom EU-Parlament verabschiedet. Nach Bestreben des Parlaments soll es neben einer zwei DIN A4-Seiten umfassenden Produktinformation ein weiteres Beiblatt geben, in dem unter anderem auch Provisionen auszuweisen sind. Unter den Anwendungsbereich der Verordnung würde nach bisherigem Stand auch die klassische Lebensversicherung fallen. Mit dem Beschluss des Parlaments ist das letzte Wort zwar noch nicht gesprochen – es stehen nun noch Verhandlungen mit dem EU-Ministerrat und der EU-Kommission an – aber die aktuellen Erwägungen verdeutlichen nach Ansicht Gärtners, dass mit bestimmten den Versicherungsvertrieb betreffenden Themen womöglich schon bald zu rechnen sei; auch wenn sich die Umsetzung der IMD 2 noch weiter verschieben sollte. Und da aktuell weitere Fehlentwicklungen im Finanz- und Versicherungsvertrieb öffentlich werden, erschwere dies den Kampf derjenigen, die einer Überregulierung entgegenwirken wollen und dabei auf die Zeit und die Selbstheilungskräfte der Branche setzen, so Gärtner weiter.Veranstaltungshinweis: Am 11. und 12.12.2013 veranstalten die Versicherungsforen Leipzig den Kongress „IMD2: Mit Transparenz & Bildung zum Erfolg – Qualitätsoffensive für den Vertrieb?!“ www.versicherungsforen.net/imd2.

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