Witwenrente von der Firma II
Amerikanische Großunternehmen leisten für die Angehörigen von verstorbenen Mitarbeitern mitunter großzügige Zahlungen. Unterhalb der Chefetage ist so etwas in Deutschland nur über Versorgungswerke und in bescheidenem Rahmen üblich. Die Regeln im Zusammenspiel von gesetzlicher, standesrechtlicher und betrieblicher Hinterbliebenenabsicherung sind streng; die betriebliche Witwenleistung ist meist nicht bedarfsgerecht. Teil II
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