Krankenbehandlung im Ausland: Immer erst die Kasse fragen
Patientinnen und Patienten in Europa dürfen auch im europäischen Ausland Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Eine neue EU-Richtlinie zur Patientenmobilität legt fest, dass alle Mitgliedsstaaten dies gesetzlich regeln müssen. Für gesetzlich krankenversicherte Bundesbürger bringt die Richtlinie nichts Neues: Sie haben das Recht auf Auslandsbehandlung schon seit 2004. Eine neue Kontaktstelle soll ihnen nun helfen, den bürokratischen Ablauf besser zu bewältigen.
Weiterlesen auf: Stiftung Warentest