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22. 11. 2013 - Pflichtversicherung gegen Elementarschäden rückt näher

(ac) Die Bundesländer starten erneut eine Initiative zur Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden. Auf der Konferenz der Justizminister, die vor einigen Tagen in Berlin stattfand, beschlossen die Politiker, in einer Arbeitsgruppe die Möglichkeiten einer größeren Verbreitung von Elementarschaden-Versicherungen auszuloten. In dieser Arbeitsgruppe arbeiten die Länder Thüringen und Sachsen-Anhalt unter dem Vorsitz von Baden-Württemberg. „Das Hochwasser vom Sommer hat uns einmal mehr vor Augen geführt, wie unterschiedlich die Versicherungsquoten im bundesweiten Vergleich sind“, sagte Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger. „Die Erinnerung an das letzte große Hochwasser ist noch frisch“.„Pflichtversicherung erneut intensiv angehen“Während in Baden-Württemberg rund 95% der Immobilienbesitzer eine Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen haben, die auch Hochwasserschäden abdeckt, seien es bundesweit weniger als ein Drittel. Als Unterstützung für die Flutopfer hatten Bund und Länder im Sommer einen Hilfsfonds über insgesamt 8 Mrd. Euro eingerichtet. „Ich bin mir bewusst, dass wir uns in der Arbeitsgruppe einer hochkomplexen Aufgabe stellen“, so Stickelberger. Er wies darauf hin, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe bereits vor einigen Jahren die Möglichkeiten einer Erhöhung der Versicherungsquote bei Elementarschaden-Versicherungen erörtert habe. Damals hätten die Bedenken gegen eine verpflichtende Versicherung überwogen.„Die Problematik ist seither aber geblieben, was sehr unbefriedigend ist. Deshalb wollen wir das Thema erneut intensiv angehen“, fasste Stickelberger das Vorhaben zusammen. In die politische Diskussion um die Einführung einer Pflichtversicherung ist auch der Versichererverband GDV involviert. „Die Justizminister nehmen den Bericht des Thüringer Justizministers zum Stand der Gespräche mit dem GDV zu den Möglichkeiten einer Pflichtversicherung für Elementarschäden zur Kenntnis“, heißt es in der Beschlussfassung. Und weiter: „Notwendig sind weiterführende Prüfungen unter Einbeziehung der Versicherungswirtschaft.“In einem nächsten Schritt wollen die Justizminister die Umwelt- und und Finanzminister zu dem Thema anhören. Die Politiker wollen die „rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten einer größeren Verbreitung von Elementarschaden-Versicherungen einschließlich einer Versicherungspflicht für Elementarschäden“ prüfen. Die Landesminister „bitten das Bundesministerium der Justiz, sich an der hierzu bildenden länderoffenen Arbeitsgruppe [...] zu beteiligen.“„Risikobewusstsein durch Aufklärung schärfen“Die Assekuranz treibt unterdessen ihre gemeinsam mit der Politik und weiteren Partnern initiierten Informationskampagnen gegen Naturgefahren voran. Diese Woche hat mit dem Saarland das siebte Bundesland eine Elementarschadenkampagne gestartet. Eine Pflichtversicherung lehnt die Branche ab. „Das geringe Risikobewusstsein macht deutlich, wie wichtig Aufklärung über Naturgefahrenschutz ist und bleibt“, fasst Alexander Erdland, Präsident des Versichererverbands GDV, den Fokus seiner Branche zusammen. „Wir machen uns nach wie vor für ein bundesweites Naturgefahrenportal für Jedermann stark. Hierfür bieten wir der neuen Bundesregierung ausdrücklich unsere Zusammenarbeit an“, sagt Erdland.„Wenn wir wissen, dass Schäden durch Naturgefahren zunehmen, dann müssen wir handeln – und zwar heute“, ergänzt Bernhard Gause, Mitglied der Hauptgeschäftsführung beim GDV. Statt einer Zwangsversicherung sieht die Versicherungswirtschaft eine wesentliche Lösung für die Verbreitung von Elementarschutz in der Risikoerkennung und Prävention.Text: Umar Choudhry

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