19. 11. 2013 - Versicherungsschutz bei Inter Jagdhaftpflicht verbessert
(ac) Zum 01.11.2013 hat die Inter Allgemeine Versicherung AG, Mannheim, ihre Jagdhaftpflicht- Versicherungsbedingungen grundlegend überarbeitet. Man bietet nun ausdrücklich Versicherungsschutz nicht nur für brauchbarkeitsgeprüfte Jagdhunde, sondern auch für die Vierbeiner, die nur eine Teilbrauchbarkeitsprüfung bestanden haben – und dies in allen Tarifvarianten (Basis, Exklusiv, Premium).Diese Erweiterung ist nach Unternehmensangaben sinnvoll, da es in Deutschland keine einheitliche Definition der Brauchbarkeit von Jagdhunden gibt. So kann etwa ein Teckel eine Stöberprüfung nach bayerischem Recht erfolgreich absolviert haben; dies bedeutet jedoch nicht, dass er auch die Voraussetzungen für die Anerkenntnis als Stöberhund in Thüringen erfüllt hat. Die Brauchbarkeitsprüfung umfasst stets verschiedene Leistungsbereiche, von denen das beispielhaft benannte Stöbern ein Teilbereich ist. Somit ist es möglich, dass ein Jagdhund in den neuen Bundesländern eine Teilbrauchbarkeitsprüfung für Schweiß- oder Wasserarbeit abgelegt hat, nun aber in Niedersachsen eingesetzt werden soll, wo jedoch eine Prüfung immer vollständig für alle Bereiche (zum Beispiel Gehorsam, Arbeit im Feld, Erdarbeit) absolviert zu sein hat. An diesem Punkt stellte sich bisher stets die Frage nach dem Versicherungsschutz. Die Inter hat dieses Problem nun geklärt.Die Gesellschaft hat insgesamt den Umfang der Mitversicherung von Jagdhunden nicht nur deutlich umfangreicher, sondern auch transparenter gestaltet. Erwähnenswert ist zudem, dass die Inter auf die zweifache Maximierung der Leistungen verzichtet. Damit steht die volle Versicherungssumme nicht nur zweimal pro Jahr, sondern für beliebig viele Schäden uneingeschränkt zur Verfügung. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben an den Versicherungsschutz sollte dies eine Selbstverständlichkeit sein. Dieser Verzicht gilt jetzt auch für den Versicherungsschutz von Jungjägern während der Ausbildung bereits ab dem Basistarif.Im Premiumschutz neu aufgenommen wurde eine Erhöhung der bisher geltenden Mitversicherung von Kautionsdarlehen auf nunmehr 30.000 Euro. Ebenfalls erhöht wurde hier die Mitversicherung von Mietsachschäden an beweglichen Sachen auf 5.000 Euro. Komplett neu eingeschlossen wurde im Premiumschutz nunmehr auch eine Mallorcadeckung. Versicherungsschutz besteht damit auch für die gesetzliche Haftpflicht als Führer eines fremden versicherungspflichtigen Kraftfahrzeuges in diversen europäischen Ländern.W
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