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18. 11. 2013 - Fleischskandal: Versicherungsschutz für Produktrückrufe prüfen

Unternehmen der Ernährungswirtschaft schließen Versicherungen ab, um sich vor den finanziellen Folgen eines Produktrückrufs zu schützen. Konventionelle Policen greifen jedoch nicht immer. Experten empfehlen eine Prüfung der abgeschlossenen Deckung und eine Erweiterung des Versicherungsschutzes.„Gammelfleisch tonnenweise vermischt“, „Fleischskandal betrifft Deutschland flächendeckend“ oder „Rückruf von Reibekäse“. Aktuelle Schlagzeilen wie diese haben dazu geführt, dass das Risiko von Produktrückrufen erneut auf der Tagungsordnung vieler Firmen aus der Ernährungswirtschaft steht. Nach dem „Pferdefleischskandal“ Anfang dieses Jahres, falsch deklarierten Bio-Eiern oder schimmelpilzbelastetem Futtermittel für Milchkühe steht derzeit ein fleischverarbeitender Betrieb in der Kritik. In diesem soll angeblich tonnenweise schlechtes Fleisch mit gutem vermischt worden sein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Ein Molkereiprodukte-Hersteller hat unterdessen vorsorglich ein Rückruf von geriebenen Käse gestartet, in denen gesundheitsgefährliche Bakterien festgestellt wurden.Deckungslücke Grenzwertüberschreitung„Unternehmen gehen oft davon aus, dass abgeschlossene Produktschutzpolicen oder Rückrufkostendeckungen solche Fälle abdecken“, so Jan Timmermann, Leiter des Bereichs Haftpflicht beim Versicherungsmakler Funk Gruppe GmbH. Doch konventionelle Deckungen leisteten in Schadenfällen wie sie aktuell in der Öffentlichkeit diskutiert werden nicht ohne Weiteres. Timmermann empfiehlt daher eine Prüfung bestehender Policen und bei Bedarf eine adäquate Erweiterung des Versicherungsschutzes. Speziell die Rückrufkostenversicherung trete nämlich grundsätzlich nur dann für den Schaden ein, wenn ein Rückruf erfolgt, weil vom betroffenen Produkt eine drohende Gesundheitsgefährdung für den Menschen ausgehe. In der Praxis werden Rückrufe mitunter jedoch auch dann initiiert, wenn zwar keine unmittelbare Gesundheitsgefährdung für den Menschen besteht, aber ein bestimmter Grenzwert überschritten wurde.Wegen dieser Grenzwertüberschreitung ist das in den Verkehr gebrachte Produkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für den menschlichen Verzehr ungeeignet – die zuständige Behörde verlangt bereits deshalb die Durchführung eines Rückrufs. „Um in einem solchen Fall Versicherungsschutz zu erhalten, bedarf es einer individuellen Erweiterung konventioneller Policen“, so Timmermann. Er rät Unternehmen der Ernährungswirtschaft, die bestehenden Policen dahingehend zu prüfen, ob auch Grenzwertüberschreitungen bereits über den bestehenden Versicherungsschutz abgedeckt sind. Ist dies nicht der Fall, sollten die Entscheidungsträger eine Erweiterung der Deckung in Erwägung zu ziehen.„Rückrufe haben stark zugenommen“Die dadurch verbundenen Mehrkosten machten sich spätestens im Schadensfall bezahlt. Nach der Erfahrung des Versicherungsmaklers ergeben sich teilweise erhebliche Deckungslücken bei den Unternehmen, die im Schadensfall mit teurem Eigenkapital und zu Lasten der Liquidität vom Unternehmen selbst zu finanziert sind. Ist das Unternehmen hierzu nicht in der Lage, werde aus einem Rückrufschaden unter Umständen eine existenzielle Krise.Produktrückruf-Haftpflichtversicherungen decken die entstandenen finanziellen Schäden eines Rückrufes ab. Auch die Folgen böswilliger und unbefugter Produktmanipulationen können versichert werden. Abgesichert sind auch Reputationsschäden infolge einer aus dem Produktrückruf resultierenden negativen Medienberichterstattung, teilt die Zurich mit. Weitere Tatbestände könnten nach Absprache ergänzt werden. „Produktrückrufe haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen und können der Industrie schweren wirtschaftlichen Schaden und auch nachhaltige Reputationsschäden zufügen“, sagt Christoph Will, Vorstandsmitglied bei der Zurich. Diese Risiken gelte es, adäquat abzusichern. Gerade Industrieunternehmen seien vielfältigen Ansprüchen und Herausforderungen ausgesetzt. Und das in einem stetig komplexer werdenden wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld.Text: Umar Choudhry

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