Vermittlerbeschwerden: Sturm im Wasserglas
Die BaFin hat "Mindestanforderungen an die Beschwerdebearbeitung von Versicherungsunternehmen" veröffentlicht, mit denen entsprechende Leitlinien der EIOPA umgesetzt werden. Bezüglich Vermittlern ist lediglich neu, dass das Beschwerdeaufkommen nun auch förmlich als Sammelbericht an die BaFin mitzuteilen ist.
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