Ratgeber: Was muss beim Versicherungswechsel beachtet …

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu

Ratgeber: Was muss beim Versicherungswechsel beachtet werden

Autofahrer können auch in diesem Jahr bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung Geld sparen und sich gleichzeitig mehr Leistung sichern. Wer den Anbieter von Kfz-Policen wechseln möchte, sollte laut ADAC einige Tipps beachten. Möglich ist der Wechsel der Police in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die Kündigung spätestens bis zum 30. November 2013 bei der Versicherungsgesellschaft eingehen. Da dieses Datum in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, reicht es aus, wenn das Kündigungsschreiben am Montag, den 2. Dezember 2013 bei der Versicherung eingeht. Wer den 2. Dezember 2013 zur Kündigung verpasst, kann vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht, ohne dass ein Schadenfall die Ursache ist. Den alten Vertrag erst dann kündigen, wenn der neue abgeschlossen ist. Denn bei der Teil- und Vollkasko dürfen Versicherer Verträge auch ablehnen. Deshalb sollten Autofahrer vor einem Wechsel prüfen, ob der neue Versicherer den Vertrag in demselben Umfang akzeptiert, wie der augenblickliche Anbieter. Generell sollte das Kündigungsschreiben rechtzeitig per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt werden. Die Versicherungsleistungen von mehreren Anbietern genau vergleichen, denn billig ist nicht immer gut. Auch bei langjährig bestehenden Verträgen lohnt sich ein Vergleich, denn die meisten Versicherer haben die bisherige Schadenfreiheitsstaffel von 25 auf 35 Jahre erweitert – aber nur für neue Verträge. Sonder-Rabatte und -Einstufungen gehen in der Regel nicht mit auf den neuen Versicherer über. Also vorher prüfen, ob solche vorliegen. Nicht immer lohnt sich der Wechsel von der Voll- in die Teilkasko. Denn die Prämienhöhe der Vollkasko ist abhängig vom Schadenfreiheitsrabatt. In der Teilkasko gibt es diesen Rabatt meist nicht. Die Selbstbeteiligung kann bei der Voll- und der Teilkasko unterschiedlich hoch sein. Auch der Verzicht auf eine Selbstbeteiligung ist möglich. Oft sind die Prämienunterschiede zwischen den einzelnen Stufen aber so gering, dass sich eine höhere Selbstbeteiligung kaum lohnt. (ampnet/nic)

Weiterlesen auf: auto-medienportal.net
Anzeige
KlimaPro

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe

Neueste Veranstaltungen

Online
BAV Ganztagsschulung für Fortgeschrittene
29.04.2025

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist mehr denn je im Fokus von Politik, Gewerkschaften und …

Online
Aktuelles zur Versicherungsmaklerhaftung
06.05.2025

Die haftungssichere Beratung und Dokumentation ist die zentrale Frage, die sich der Versicherungsmakler bei …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
12.05.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
16.05.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Wichtiger Meilenstein für die Digitalisierung des Gesundheitswesens: Auch Privatversicherte können „ePA für alle“ nutzen
17.04.2025

Zur Ankündigung des Bundesgesundheitsministers, die „ePA für alle“ ab dem 29. April 2025 bundesweit …

Versicherungen
Auch in 2024: Sehr geringe Vermittlerbeschwerden
17.04.2025

Nur 334 Vermittlerbeschwerden verzeichnet die Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e. V. in ihrem gestern (16.4.2025) vorgelegten …

Versicherungen
vfm revolutioniert die Beratungsdokumentation - Rechtskonforme Dokumentation per Spracheingabe mit KI
16.04.2025

Die vfm-Gruppe, ein führender Verbund unabhängiger Versicherungsmakler, setzt erneut auf Innovation und E"izienz. Mit …