Kfz-Versicherung ist nicht gleich Kfz-Versicherung
(verpd) Die meisten Kfz-Versicherungskunden könnten ab dem 1. Januar zu einem anderen Kfz-Versicherer wechseln, wenn sie bis spätestens 30. November den bisherigen Kfz-Vertrag gekündigt haben. Wer dies vorhat, sollte sich jedoch unbedingt weit vor der Kündigung nach einem passenden Tarif umsehen, um nicht am Ende ohne einen Versicherungsschutz dazustehen. Zudem ist es wichtig, den Versicherungsumfang des Angebots mit dem des bisherigen Vertrages detailliert zu vergleichen, damit im Schadenfall keine teuren Überraschungen drohen.
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