Feste Mindestanforderung zur Beschwerdebearbeitung
Sind die Versicherer auf die Mindestanforderungen vorbereitet, die von der Aufsichtsbehörde BaFin für die Beschwerdebearbeitung gestellt werden? Ab Januar 2014 muss jeder Versicherer eine einheitliche bafin–taugliche Definition des Begriffs „Beschwerde" vorweisen.
Weiterlesen auf: bocquel-news.de