Betriebliche Krankenversicherung leicht beschädigt
Ein neues Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sorgt für Verwirrung. Es sollte eigentlich klarstellen, wann die 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge anzuwenden ist. Doch Versicherungen zur Zukunftssicherung des Arbeitnehmers sind Barlohn.
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