11. 10. 2013 - Der Ritt über den Bodensee
Die Auseinandersetzung mit dem KAGB fordert viele Initiatoren mehr, als sie ursprünglich angenommen hatten. Neueinstellungen sind die Regel, die Abbildung des Risikomanagements, der Prozessplanungen sowie die Erstellung der Handbücher sind mit Miniteams nicht zu stemmen, in der Regel sitzen zwischen fünf und zehn Personen an den Aufgaben. Dennoch – die Regulierungsanforderungen der AIFM, also der Fondsmanager, wie von der EU ursprünglich vorgesehen, sind zwar für Mittelständler deutlich schwieriger zu erfüllen als für Unternehmen mit Konzern- oder Bankenhintergrund, aber machbar ist die Herausforderung: Als erste KVG hat die HKA Hanseatische Kapitalverwaltung AG am 08.10.2013 die Erlaubnis erhalten, AIF aufzulegen und zu verwalten – sie wird für Immac und Deutsche Fondsvermögen tätig sein. Weitere Anträge liegen der BaFin vor, die Antragsteller hoffen auf einen positiven Bescheid noch vor Weihnachten.Bis zur Auflage der ersten regulierten Produkte, eine deutsche Besonderheit, wird es jedoch noch länger dauern – das mag von Vorteil sein, falls es dem Gesetzgeber in Zusammenarbeit mit der BaFin gelingt, bis dahin die eine oder andere Mehrdeutigkeit im Gesetz zu beheben: Zwar besteht inzwischen Klarheit dahingehend, dass Zweitmarktfonds keine KWG-Zulassung benötigen. Was aber geschieht beispielsweise, wenn risikogemischte Blindpools, die als einzige für Privatanleger zulässig sind, nicht in der gesetzlichen Frist von 18 Monaten nach Vertriebsbeginn die Risikomischung durch mindestens drei Sachwerte mit „im wesentlichen gleichmäßiger Verteilung“ erreicht haben. Die Experten von RP Asset Finance gehen davon aus, dass die BaFin in so einem Fall zunächst eine Nachfrist einräumen würde, bevor sie den AIF rückabwickelt, sicher ist das jedoch nicht. Ernüchterung ist ebenfalls eingekehrt über die Regelung der Fremdkapitalgrenze: Nach der 30%-Grenze im Gesetzesentwurf freute sich die Branche über den Wortlauf von 60% im Gesetz, allerdings bezieht sich dieser Anteil nicht auf den Verkehrswert der Vermögensgegenstände, sondern auf den Wert des geschlossenen Publikums-AIF – RP Asset Finance weisen darauf hin, dass damit nur das Eigenkapital gemeint sein kann – da ist die ursprünglich angedachte 30%-Schranke nicht mehr so weit entfernt.Uneinheitlich sind weiterhin die Erwartungen an die zukünftige Gestaltung der Fondsprospekte. Diese müssen nicht mehr ausgehändigt, sondern nur noch „zur Verfügung gestellt werden“ – eine Downloadmöglichkeit auf der Homepage des Anbieters sollte dafür ausreichen. Das kann Druckkosten sparen, wenn der Anleger nur noch wesentliche Anlegerinformationen in Papierform erhält und einen abgespeckten, farb- und schmucklosen Prospekt zum Download angeboten erhält. Sicher wird es einige Zeit dauern, bis sich ein einheitliches Bild einstellt, doch Abwarten muss nicht die beste Lösung sein: Aktives sich Positionieren erhöht die Wahrnehmungswahrscheinlichkeit!Text: Stephanie von Keudell
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