02. 10. 2013 - Zwei Drittel der Versicherer haben Verhaltenskodex bisher unterschrieben
(ac) Drei Monate nach Inkrafttreten des neuen Verhaltenskodex für den Vertrieb hat bereits eine Mehrheit der Branche die verschärften Regeln angenommen. Per Ende September erklärten 147 Mitglieder des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) den Kodex als für sich verbindlich.Wie schon berichtet haben die GDV-Mitglieder Ende 2012 eine Verschärfung des 2010 eingeführten Verhaltenskodex beschlossen. Seit dem 01.07.2013 können die Unternehmen dem neuen Kodex beitreten. Als wesentliche Neuerung gegenüber dem Verhaltenskodex von 2010 kontrollieren Wirtschaftsprüfer künftig alle zwei Jahre, ob die internen Vertriebsregeln dem Regelwerk entsprechen. Damit erhält der Kodex eine größere Verbindlichkeit, die Kritiker beim alten Regelwerk als zu schwach bemängelt hatten. Neu ist auch, dass die beigetretenen Unternehmen sich Compliance-Regeln geben müssen, die neben ethischen Grundsätzen beispielsweise auch klare Regeln für Unternehmensveranstaltungen enthalten.Die beigetretenen Unternehmen verpflichten sich zudem erstmals, nur noch mit Vermittlern zusammenzuarbeiten, die sich laufend fortbilden und dies auch nachweisen. Außerdem müssen die Versicherer für die Wirtschaftsprüfer nachweisbar sicherstellen, dass der Bedarf des Kunden Vorrang vor dem Provisionsinteresse des Vermittlers hat. Der GDV hat die Namen der beigetretenen Unternehmen auf seiner Internetseite veröffentlicht. Die Liste wird regelmäßig um neue Unterzeichner ergänzt. Die Übersicht wird im Weiteren auch die Prüfergebnisse sowie das Datum und den Namen des Erstellers des letzten Prüfberichts für ein Unternehmen enthalten. Das erste Prüfergebnis müssen die Unternehmen spätestens vier Monate nach Ablauf eines vollen Geschäftsjahres nach Beitritt zum Kodex nachweisen und dieses anschließend alle zwei Jahre erneuern. Firmen, die dies versäumen, werden wieder aus der Liste gestrichen.Verbände unabhängiger Vermittler kritisieren an dem Kodex, dass er in die Belange der unabhängigen Vermittler eingreife, das Berufsbild etwa des Maklers aber nicht ausreichend berücksichtigt werde. In AssCompact 10/2013 erklären BVK und VDVM warum das so ist, und warum sie eigene Compliance- und Verhaltensrichtlinien für unabhängige Vermittler aufgestellt haben.
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