VSH für Honorarberater: Alles Auslegungssache
Stellt ein Anlageberater auf Honorarberatung um, sollte seine Vermögensschadenhaftpflicht weiterhin vollen Deckungsschutz bieten. Aber durch so manche Formulierung eröffnet sich nach der Umstellung über die Auslegung für manche Gesellschaften eine Hintertür, meint Ralf W. Barth.
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