Neues Kostenrecht berücksichtigt
Die Alte Leipziger bringt zum 1. Oktober einen neuen Rechtsschutztarif auf den Markt. Dabei handelt es sich um eine Weiterentwicklung des bisherigen Tarifs, die auch die Mehrbelastungen durch das ab August 2013 geltende neue Kostenrecht mit einer Steigerung von mehr als 10 Prozent bei Anwalts- und Verfahrensgebühren berücksichtige, erläutert der Versicherer.
Weiterlesen auf: kursverlag.de