Lebensversicherung: Gleiches Recht für Ex-Kunden - Garantiezins bleibt erhalten
Wer eine Lebensversicherung zwischen 2001 und 2007 abgeschlossen und vorzeitig wieder gekündigt hat, erhält rund die Hälfte seiner verzinsten Prämien zurück. So hat es der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden. Gleichzeitig gibt es von der BaFin ein positives Signal für die klassische Lebensversicherung. Der Höchstrechnungszins soll zum ersten Januar 2014 nicht abgesenkt werden.
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