10. 09. 2013 - Schadensregulierung weiter im Fokus des Bundesjustizministeriums
Vergangene Woche hatte das Bundesjustizministerium zur mündlichen Anhörung geladen. Vertreter aus der Versicherungswirtschaft und Verbraucherschützer erläuterten ihre Position zur Regulierungspraxis in der Versicherungswirtschaft. Das BMJ teilte mit, es werde die verschiedenen Stellungnahmen weiter auswerten und prüfen, ob bzw. welche Gesetzesänderungen empfohlen werden könnten.Teils übereinstimmende, teils sich widersprechende Schilderungen: Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat in einer Erklärung Ergebnisse der Anhörung zur Schadensregulierung in der Versicherungswirtschaft zusammengefasst. Dabei handelte es sich um eine nichtöffentliche Fachanhörung, die in den Räumen des Ministeriums am vergangenen Dienstag stattfand. Kritische Medienberichte und immer wieder eingehende Beschwerden von Verbrauchern beim BMJ veranlassten Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu einer Umfrage. Im Februar dieses Jahres bat sie ihre Länderkollegen um Mithilfe bei der Frage, ob aus Sicht der Gerichte das kritisierte Regulierungsverhalten zugenommen habe. Weiter wollte das Ministerium erfahren, ob auf Grundlage des geltenden Rechts (VVG, ZPO, Schadensersatzrecht) in zufriedenstellender Weise reagiert werden könne. Leistung in der BU besonders problematischIm Kern kamen die Gerichte in den Bundesländern zu dem Ergebnis, dass keine systematische Verzögerung in der Schadensregulierung beobachtet werden könne. Wie das BMJ mitteilt, gaben die Teilnehmer in der nun anberaumten mündlichen Anhörung teilweise übereinstimmende, teilweise sich widersprechende Schilderungen zur Regulierungspraxis ab. Der Schwerpunkt sei dabei die Diskussion des vor- bzw. außergerichtlichen Regulierungsverhaltens der Versicherer gewesen. So berichteten die geladenen Verbandsvertreter unter anderem, dass viele Verbraucher sich davor scheuten, einen Prozess zu führen. Für viele Verbraucher sei es auch nicht selbstverständlich, einen Anwalt zu beauftragen. Diese Scheu führe zur Aufgabe berechtigter Ansprüche. Besonders problematisch sei der Leistungsanspruch in der Berufsunfähigkeits-Versicherung. Ohne fachkundige Beratung sei es einem Kunden oft schon nicht möglich, seinen Anspruch in richtiger Weise anzumelden. Allein deswegen könne der Anspruch schon scheitern. Konsens zwischen Verbraucherschützern und Vertretern der Assekuranz herrschte in der Frage, dass sich bei Einholung von Gutachten längere Bearbeitungszeiten ergäben. Es könne auch schwierig sein, geeignete Gutachter zu finden. Was insbesondere die Regulierung von Verkehrsunfällen angehe, sei die sorgfältige Prüfung von Ansprüchen auch im Interesse der Versichertengemeinschaft. Denn die erbrachten Auszahlungen wirkten sich auch auf die Beitragsentwicklung aus. Außerdem sei die Qualität des Schadensmanagements ein wichtiger Wettbewerbsfaktor, so dass den Unternehmen an einer zügigen Bearbeitung gelegen sei. Gesetzgeber kann nicht jedes Problem lösenWie das BMJ weiter mitteilt, sei in einem weiteren Teil der Anhörung besprochen worden, ob bzw. welche Gesetzesänderungen notwendig seien, um Verfahren zu beschleunigen. Hier seien Bearbeitungsfristen, eine Beweislastumkehr nach Ablauf einer gewissen Frist oder höheres Schmerzensgeld zur Sprache gekommen. Erwähnt worden sei auch die Einrichtung von Clearingstellen im Zusammenhang mit Personenschäden, das Einrichten eines Gutachterpools, Haftungsentscheidungen, wenn noch nicht über die Höhe entschieden werden könne sowie eine erneute Prüfung einer Regelung über eine vorläufige Zahlungsanordnung. Mehrere Teilnehmer hätten darauf hingewiesen, dass weitere Diskussionen notwendig seien und keine Schnellschüsse erfolgen sollten. Überdies zeigten die Erfahrungen im BMJ, dass nicht jedes Problem durch den Gesetzgeber gelöst werden könne. Eine Effiziente Gesetzgebung bedürfe einer umfassenden Vorbereitung. Aus diesem Grunde werde das Ministerium von Leutheusser-Schnarrenberger die Anhörung weiter auswerten und prüfen, ob bzw. welche Gesetzesänderungen empfohlen werden könnten. Neben mehreren Landesjustizverwaltungen und Bundesressorts nahmen folgende Verbände teil: Bund der Versicherten e.V. (BdV), Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), subvenio e.V., Verkehrsunfall-Opferhilfe e.V., Deutscher Anwaltsverein e.V. (DAV), Bundesverband der Versicherungsberater e.V. (BVVB), ADAC e.V., Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. Text: Umar Choudhry
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