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02. 09. 2013 - Nächste Runde im Streit um Praxis der Schadensregulierung

Fortsetzung im Streit um die Frage, ob Versicherungen systematisch Leistungen ablehnen: Für den 03.09.2013 hat das Bundesjustizministerium mehrere Organisationen zu einer nichtöffentlichen Fachanhörung geladen. Die Fronten sind verhärtet. Die Assekuranz lehnt Gesetzesänderungen ab, Verbraucherschützer sehen dagegen Handlungsbedarf. Die Diskussion um die Schadensregulierung in der Versicherungswirtschaft erreicht morgen ihre nächste Stufe. Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat zur mündlichen Anhörung geladen. Dabei handelt es sich um eine nicht öffentliche Fachanhörung. Folgende Verbände wurden vom BMJ eingeladen: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), der Verband der privaten Krankenversicherung e.V., der Bund der Versicherten e.V. (BdV), der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), der Bundesverband der Versicherungsberater e.V. (BVVB), der Deutsche Anwaltverein e.V., der ADAC e.V. sowie der Unfallopferverein subvenio e.V. Versichert und verschaukelt?„Versichert und verschaukelt“, „Wie Versicherungen Kunden systematisch abzocken“ oder schlicht „Im Stich gelassen“ sind nur einige wenige Überschriften von Medienberichten aus der jüngsten Vergangenheit. Der Tenor: Wenn es ums Zahlen geht, beginnt nicht nur das lange Warten auf eine Entschädigung – von einer Verschleppungstaktik ist hier die Rede. Im Leistungsfall würden Versicherungen berechtigte Ansprüche sowohl ihrer eigenen Kunden, als auch von Anspruchstellern systematisch ablehnen.Um diesen Vorwürfen nachzugehen, startete deshalb das BMJ Anfang des Jahres eine Umfrage unter den Gerichten in den Bundesländern. Zwar fiel das Ergebnis der Landesjustizverwaltungen, von einzelnen Kritikpunkten abgesehen, für die Assekuranz insgesamt positiv aus. Aus Sicht der befragten Richter konnte die Justiz den Vorwurf einer systematischen Verzögerung und Torpedierung in der Schadensregulierung nämlich nicht bestätigen.Dennoch hält sich der Vorwurf hartnäckig, dass sich Versicherer ums Zahlen drücken. Ihre stärkere Position nutzten sie mit dem Ziel aus, Anspruchsteller in zermürbenden Rechtsstreitigkeiten zur Aufgabe des Anspruchs oder einem für den Anspruchsteller ungünstigen Vergleich zu bewegen. Zuletzt hatte der Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. eine Stellungnahme an das BMJ abgegeben. Die Anwälte sprechen sich für eine erweiterte Auskunftspflicht der Assekuranz sowie zeitlich festgelegte Regulierungsfristen aus. Sind Gesetzesänderungen erforderlich?Auch die Unfallopfer-Lobby subvenio e.V. kritisiert, dass die jeweiligen Versicherer nicht von sich aus an der Schadensregulierung mitwirkten. In der Kfz-Sparte seien die Versicherer sehr erfindungsreich geworden, was mögliche Abzüge an Reparaturkosten oder Mietwagenkosten angehe. Sogar Gerichte würden sich darüber ereifern. Dies geschehe alles unter dem Deckmantel der Abwehr unberechtigter Ansprüche. „In Wahrheit geht es darum“, so subvenio e.V., „schlicht Schadensleistungen zu sparen, da fünf Jahre lang zu geringe Prämien erhoben worden und tiefrote Zahlen geschrieben worden sind.“ Wie das Haus von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mitteilt, sind die eingeladenen Teilnehmer gebeten, sich aus ihrer Sicht zum Regulierungsverhalten der Versicherungswirtschaft zu äußern. Die Teilnehmer sollen außerdem erläutern, ob bzw. warum sie Gesetzesänderungen für erforderlich halten oder nicht. Die Anhörung diene damit auch der Ergänzung der aufgrund der Stellungnahmen aus den Landesjustizverwaltungen gewonnenen Erkenntnisse. Wie alle Ressorts der Bundesregierung führe das BMJ mündliche wie schriftliche Anhörungen durch, um zu bestimmten Themen die Auffassung von betroffenen Verbänden, Ländern, Ressorts, Wissenschaftlern und sonstigen Interessierten zu erfahren. Solche Anhörungen seien insbesondere Grundlage für eine Entscheidungsfindung, zum Beispiel zu der Frage, ob und welcher Handlungsbedarf für den Gesetzgeber bestehe. So diene die nun stattfindende mündliche Anhörung zur Gewinnung weiterer Erkenntnisse. Die Meinungsbildung im Justizministerium sei noch nicht abgeschlossen.Text: Umar ChoudhrySiehe dazu auch: Bundesländer sehen keine systematische Verzögerung in der Schadensregulierung

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