29. 08. 2013 - Versicherungsmakler bei Provisionsdeckelung im Nachteil
(ac) Der Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) e.V. hat seine Stellungnahme zur Deckelung der Abschlussvergütung in der Lebensversicherung noch einmal präzisiert. Eine Deckelung würde Versicherungsmakler im Vergleich zur Ausschließlichkeit deutlich benachteiligen. Zudem entwickelt der Verband ein neues Modell zur Vergütung im Lebensversicherungsbereich und arbeitet an einer Umsetzung in Angebote von Versicherern.Seit das Schreiben vom 28.06.2013 des Hauptausschuss Lebensversicherung/Pensionsfonds im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) an die Mitgliedsunternehmen öffentlich wurde, reibt sich die Branche an den zwei dort genannten Varianten einer möglichen Deckelung der Abschlussvergütung. Im Schreiben sind eine gesetzliche Beschränkung auf einzurechnende Abschlusskosten in Höhe von 35‰ der Beitragssumme, die über zehn Jahre verteilt werden und eine gesetzliche Beschränkung der Abschlusskosten auf 20‰ der Beitragssumme, verteilt über fünf Jahre, sowie eine gesetzlich vorgegebene Verteilung von weiteren 20‰ der Beitragssumme laufend als Möglichkeiten genannt. Umgesetzt werden sollen die Obergrenzen durch den Gesetzgeber. Die Absicht des GDV ist aus der Sicht des VDVM – wie auch anderer Marktteilnehmer – ungeeignet, den Herausforderungen für das Produkt Lebensversicherung und seine zukünftigen Positionierung im Markt zu begegnen. Die angedachten Maßnahmen widersprächen dem Grundsatz der Privatautonomie der sozialen Marktwirtschaft und seien ein Armutszeugnis für die Branche. Schließlich stehe es jedem Lebensversicherer bereits jetzt frei, wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen in eigener unternehmerischer Verantwortung zu treffen, hieß es schon direkt am Anfang der Diskussion vonseiten des VDVM.Zudem sei es auffallend, so der Verband ergänzend, dass die vorgeschlagenen Höchstgrenzen für Ausschließlichkeitsvermittler wohl kein so gravierendes Problem darstellen würden, weil deren reine Abschlussvergütung regelmäßig deutlich unter den vorgesehenen Sätzen liegen dürfte. Ausschließlichkeitsvermittler erhalten aber über die Abschlussvergütung hinaus andere monetäre Zuwendungen, die bei der Abschlussvergütung nicht berücksichtigt werden. Ein „equal level playing field“ für alle Vermittler sieht definitiv anders aus, erklärt Verbandsvorstand Dr. Hans-Georg Jenssen.Selbst wenn auch bei einem Makler die in dem GDV-Schreiben genannten Höchstsätze von 40‰ der Abschlussvergütung nicht überschritten werden würden, können sich gravierende Auswirkungen bei bestimmten Produktgruppen ergeben, weil eine zusätzliche Deckelung der Gesamtvergütung in Höhe einer Jahresprämie vorgenommen werden soll. Als Beispiel führt Jenssen die Berufsunfähigkeitsversicherung eines jungen Menschen mit einer sehr langen Laufzeit an. Durch die niedrige Versicherungsprämie könnte der Vermittler bei einer Deckelung auf eine Jahresprämie nur noch mit 50 bis 60% der ursprünglichen Abschlussvergütung rechnen. Ob dies vor dem Hintergrund der sozialpolitischen Diskussion, den Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen gerade junger Leute zu steigern, der richtige Weg sei, bezweifelt Jenssen. Vorschläge des VDVMDer VDVM reagiert deshalb und auch vor dem Hintergrund der IMD 2 mit eigenen Vorschlägen: „Was spricht beispielsweise dagegen, den Versicherer und/oder den Vermittler zu verpflichten, die Abschlussvergütung des Vermittlers offen zu legen, wenn diese die eingerechneten Abschlusskosten – im Produktinformationsblatt in Euro und Cent ausgewiesen – um 25% überstiegen? Außerdem sollte dies in der Beratungsdokumentation ausdrücklich festgehalten werden, um dem Verbraucher die Möglichkeit einzuräumen, diese Belastung bei seiner Entscheidung mit zu berücksichtigen. Da nur bei Überschreiten der Schwelle die zwangsweise Offenlegung erfolgt – unterhalb dieser Schwelle genügt unseres Erachtens eine Offenlegung auf Anfrage – kann sich diese Information auch nicht im Wald allgemeiner Informationen verstecken“, so Jenssen. Dies wäre eine pragmatische Lösung, Unternehmen und Vermittler mit zu hohen Vergütungen die Mechanismen der Marktwirtschaft spüren zu lassen.Der Verband ist zudem seit etwa einem Jahr dabei, ein neues Modell zur Vergütung im Lebensversicherungsbereich zu entwickeln. Derzeit wird an einer Umsetzung in Angebote von Versicherern nach diesen entsprechenden Tarifmerkmalen gearbeitet. Ziel des Projektes ist es, ein zugunsten des Kunden rückkaufswertoptimiertes Produkt anbieten zu können. Rückkaufswertoptimiert bedeutet dabei, dass der Kunde bei einer normalen klassischen Rentenversicherung innerhalb eines Zeitraums von fünf bis sechs Jahren beim Rückkaufswert die Summe seiner gezahlten Beiträge erreichen soll. Der VDVM-Versicherungsmakler erhält am Anfang des Lebensversicherungsvertrages (in dieser Phase liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit) eine ausreichende Abschlussvergütung mit einer ‚vernünftigen‘ Stornohaftzeit (fünf und/oder zehn Jahre, ca. 50% der üblichen Courtage für Makler) und dann eine laufende Courtage während der Laufzeit des Vertrages. Weitere Informationen dazu soll es vom VDVM Mitte September geben. Siehe zu diesem Thema auch: Gefährden zu hohe Provisionen das Produkt Lebensversicherung?Der Protestwelle müssen Sachgespräche folgen
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