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23. 08. 2013 - Der Protestwelle müssen Sachgespräche folgen

(ac) Immer mehr Pools, Vermittlerverbände und Makler melden sich aufgrund der Diskussion um eine mögliche gesetzliche Provisionsdeckelung und längere Stornohaftungszeit in der Lebensversicherung zu Wort. Sie sind verärgert, aber auch gesprächsbereit.Der generelle Tenor ist, dass Courtagen Bestandteil der Marktwirtschaft seien und damit frei verhandelbar. Kein Versicherer müsse zu hohe Courtagen bezahlen. Der AfW betont zudem die Notwendigkeit einer sachgerechten Vergütung für eine professionelle Beratung, Kundenbetreuung und die Serviceangebote externer Dienstleister etwa für die Maklersoftware. „Wer zu Recht Qualität in der Beratung fordert und auch Anforderungen an regelmäßige Weiterbildung aufstellt, muss sie auch durch eine angemessene Vergütung ermöglichen. Die besten Regeln nützen nichts, wenn es am Ende keine Makler und Vermittler gibt, die sie mangels Einkommen noch umsetzen können“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Der AfW zeigt sich offen für Gespräche, wie es zu einem Wandel weg von einer höheren Abschlussprovision hin zu einer entsprechend angehobenen Bestandsprovision kommen kann. „Wenn wir Lösungen für Makler mit hohen Beständen und Berufseinsteiger entwickeln können, sind die AfW-Mitglieder klar für diese Veränderung“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.BCA-Vorständin Dr. Jutta Krienke plädiert für eine Beibehaltung der bewährten Vergütungssysteme. Gerne auch über längere Vertragslaufzeiten hinweg, wie sie betont. Krienke weiter: „Ansonsten läuft der ehrbare Kaufmann, der sein Unternehmen auf eigene Verantwortung, Kosten und Rechnung führt, Gefahr, dass er zum Verlierer wird.“ Verständnis zeigt sie zwar für die Kostensituation bei den Vorsorgeprodukten, aber dies dürfte nicht einseitig auf dem Rücken der freien Vermittler ausgetragen werden. Eine Provisionsdeckelung würde laut Dr. Krienke zu Verwerfungen in der Maklerschaft führen: „Denn schon heute haben wir Nachwuchsprobleme und laufen Gefahr, die sozialpolitisch verantwortliche Versorgung breiter Bevölkerungsschichten mit Vorsorgeleistungen nicht aufrechterhalten zu können. Man ist versucht, an das ‚Hebammenproblem‘ zu denken, wo ebenfalls Angehörige eines freien Berufs aus ihren Einnahmen heute kaum noch ihre Haftpflichtversicherung bezahlen können.“ Die private Altersvorsorge sei ein hohes Gut, das im Interesse der Kunden der freien Vermittler nicht durch eine Neiddebatte über Einkommen beschädigt werden dürfe. Ihr Fazit: „Welche Gesetzesvorhaben kommen könnten oder werden, steht ja noch nicht fest – wir jedenfalls werden uns als großer Maklerpool und für unsere Vermittler engagiert einbringen.“Zudem melden sich viele Makler in Foren und Kommentaren zu Wort. Unter anderem wird bezweifelt, ob sich der Vorstoß des GDV tatsächlich noch in einem verbandsinternen Meinungsbildungsprozess befinde. In einem Schreiben hatte der GDV bereits um Stellungnahmen der Versicherer bis zum 31.07.2013 erbeten. Rückmeldungen müssten nach Ansicht der Makler also bereits vorliegen. Tatsächlich gibt es aber auch leise andere Überlegungen: Wenn es tatsächlich Obergrenzen gäbe, würde man der Kritik an der Provisionsvermittlung etwas entgegensetzen. Und der Berufsstand des Maklers würde gestärkt werden. Die Protestwelle hält vermutlich dennoch weiter an. Sachgespräche, wie sie die Vermittlerverbände angeboten haben, müssen folgen.

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