13. 08. 2013 - Verbraucherschützer: Die Versicherer sitzen weiterhin auf Ihrem Geld.
(ac) Die Verbraucherzentrale Hamburg kritisiert die Versicherer hinsichtlich der Umsetzung eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2012 (Urteil vom 26.07.2013, Az.: IV ZR 201/10). Der BGH hatte vergangenes Jahr Klauseln in Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug weitgehend für unwirksam erklärt. Damit standen Kunden, die ihre Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig gekündigt hatten, Nachforderungsansprüche in Milliardenhöhe zu. Der Grund: Aufgrund des Urteils waren die bisherigen Abrechnungen der Versicherer größtenteils falsch.Nun kritisiert die Verbraucherzentrale Hamburg, wie die Versicherer mit dem Urteil umgehen. So passiere nichts, wenn der Verbraucher seinen Anspruch nicht explizit geltend mache. Des Weiteren würden sich viele Versicherer auf Verjährung berufen und bei Auszahlung würden Zinsen nicht berücksichtigt werden. Schließlich fehle es an einer für den Kunden nachvollziehbaren Abrechnung. Nach Aussagen der Verbraucherschützer ergaben Stichproben, dass nur 25% der angemeldeten Ansprüche auch wirklich zu einer Nachzahlung führten. Der durchschnittliche Nachzahlungsbetrag lag bei 733 Euro pro gekündigtem Vertrag. In einem Viertel der Fälle betrug die Nachzahlung bis zu 200 Euro. In 17% war sie höher als 1.000 Euro, in 5% der Fälle lag sie sogar über 2.000 Euro. Die Spanne der Erstattungssumme lag zwischen 0,17 Euro und 22.000 Euro.
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