Versicherungspflicht für Futtermittelhersteller
Auf Initiative des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat der Bundestag am 28.02.2013 vor dem Hintergrund des sog. Dioxin-Skandals eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes (LFGB) beschlossen. Der Bundesrat hat den Änderungen am 22.03.2013 zugestimmt.
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