Schadenabwicklung | Sollen wir künftig die Rechnung auf den Versicherer ausstellen und die SB des Kunden nennen?
Eine Kfz-Werkstatt wurde von einem Versicherer aufgefordert, die Reparaturrechnungen künftig auf den Versicherer auszustellen und die Höhe der Selbstbeteiligung (SB) des Kunden auf der RKÜ zu vermerken. Sie möchte nun wissen, ob sie diesen Aufforderungen nachkommen soll.
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