Lebens- und Rentenversicherungen der Axa: Etappensieg für Verbraucher
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat im Rechtsstreit mit der Axa einen wichtigen Etappensieg errungen. Der Versicherer muss bei vorzeitiger Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen zumindest knapp die Hälfte der Versicherungsbeiträge erstatten und darf keine Stornoabzüge verrechnen. Bitter: Seit sieben Jahren zieht sich das Verfahren hin. Ein Ende ist noch nicht in Sicht. test.de erklärt, warum es der Verbraucherschutz so schwer hat.
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