25. 07. 2013 - Die Rolle der Vermittler im Verhaltenskodex für den Vertrieb
(ac) Der GDV gibt Antworten zum Verhältnis der Vermittler im Verhaltenskodex für den Vertrieb. Demnach gilt der Kodex für alle Vertriebsformen. Er bezieht sich allerdings nur auf Privatkunden. Eigentlicher Adressat des Kodex sind die Vorstände in den Unternehmen. Der Branchenverband äußert sich auch zu Selbstverpflichtungen anderer Verbände. Seit Anfang dieses Monats sind die Versicherungsunternehmen aufgerufen, dem neuen Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten beizutreten. Dieser wurde Ende vergangenen Jahres von der Mitgliederversammlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) beschlossen. „Wir gehen von einer breiten Beteiligung der Branche aus – rechnen aber mit einem sukzessiven Beitritt der Unternehmen in den nächsten Monaten, da noch Vorbereitungs- und Umstellungsarbeiten in den Häusern erforderlich sein können“, sagt GDV-Präsident Alexander Erdland. Tatsächlich kann der Wortlaut des Verhaltenskodex insbesondere auch für Vermittler Fragen aufwerfen. Wie sollen sie sich konkret in diesem Verhaltenskodex integrieren? Gilt der Kodex für alle Vertriebsformen und Vertriebswege? Und spielen die Selbstverpflichtungen anderer Vermittlerverbände eine Rolle? Qualifiziert, zuverlässig und gut beleumundetMit Beitritt zum Kodex sind die Unternehmen aufgerufen, sich unternehmensindividuelle Regeln auf Basis des Kodex zu geben. Diese Regeln sollen sie dann quasi zur Geschäftsgrundlage für die Zusammenarbeit mit ihren Vermittlern machen, teilt der GDV mit. Versicherungsunternehmen, die zum Vertrieb ihrer Produkte mit Versicherungsvermittlern zusammenarbeiten, sollen dabei sicherstellen, dass die Vermittler qualifiziert, zuverlässig und gut beleumundet sind.Inhaltlich setzt der überarbeitete Verhaltenskodex neue Schwerpunkte auf Compliance sowie die Weiterbildung von Versicherungsvermittlern. Die Versicherungsunternehmen sollen zum Beispiel eine hochwertige Ausbildung der Vermittler sicherstellen. Sie sollen nur mit qualifizierten und gut beleumundeten Vermittlern zusammen arbeiten. Die Einholung einer Auskunft bei der Auskunftsstelle für den Versicherungsaußendienst (AVAD) ist Pflicht, so der Branchenverband. Kodex gilt gegenüber PrivatkundenDer GDV erinnert ebenfalls daran, dass sich über die gesetzlich vorgeschriebene Qualifizierung selbstständiger Versicherungsvermittler hinaus, die Versicherungsunternehmen im Manteltarifvertrag verpflichtet haben, auch den angestellten Werbeaußendienst durch die Ablegung einer IHK-Prüfung entsprechend zu qualifizieren. Die stetige Weiterbildung der Versicherungsvermittler sei in der Versicherungswirtschaft Standard. Die Versicherungsunternehmen sollten nur mit solchen Versicherungsvermittlern zusammen arbeiten, die sich laufend fortbilden und dies auch nachweisen. Weiter stelle der Verhaltenskodex die Verhaltensmaßstäbe für den Vertrieb von Versicherungsprodukten transparent dar und setze für die Versicherungsunternehmen einen Rahmen von Normen und Werten, damit sie den Interessen der Kunden gerecht würden. So haben alle Vermittler ihren Status gegenüber dem Kunden beim Erstkontakt unaufgefordert klar und eindeutig offenzulegen. Versicherungsvertreter haben gegenüber dem Kunden das bzw. die Auftrag gebenden Versicherungsunternehmen bzw. die Vertriebsorganisation, in deren Namen sie tätig werden, zu benennen. Der Kodex gilt für alle Formen des Versicherungsvertriebs. Er bezieht sich allerdings grundsätzlich nur auf Privatkunden. Zielgruppe VorstandDer Kodex richtet sich an die Vorstände der Versicherungsunternehmen. Die unternehmensindividuelle Ausgestaltung und Konkretisierung sowie die Entwicklung von geeigneten Kriterien obliegt dabei den Unternehmen. Die Unternehmen geben sich für ihre Mitarbeiter und Vermittler Compliance-Vorschriften. Hat ein Versicherungsmakler sich beispielsweise eigene Compliance-Regeln auferlegt, können die Unternehmen diese – nach eingehender Prüfung – gegebenenfalls anerkennen. Der vom GDV beschlossene Kodex steht letztlich in keinem Zusammenhang mit Selbstverpflichtungen anderer Verbände. Die Unternehmen können aber durchaus Compliance-Regeln von Vermittlerverbänden, deren Befolgung als Voraussetzung für eine Mitgliedschaft dient, anerkennen. „Wir begrüßen jede Selbstverpflichtung, die sich – wie der GDV-Kodex – eine gute und faire Beratung im Zusammenhang mit Versicherungsprodukten zum Ziel nimmt“, sagt ein GDV-Sprecher. Text: Umar ChoudhrySiehe hierzu auch: Beitritt zu neuem Verhaltenskodex für Versicherungsunternehmen ab sofort möglich
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