11. 07. 2013 - GDV: Interne Beschwerdeverfahren für Vermittler sind unangemessen und nicht praktikabel
(ac) Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat ein Konsultationsverfahren abgeschlossen, das Leitlinien für die Beschwerdebearbeitung durch Versicherungsvermittler vorsieht. Vorgesehen ist zudem ein Best-Practice-Bericht. Die Ergebnisse sollen im Herbst 2013 vorliegen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nimmt dazu Stellung.Der GDV hält die Einführung von Leitlinien zur internen Beschwerdebearbeitung durch einen Versicherungsvermittler für unangemessen und nicht praktikabel. Zudem bestehen bereits angemessene und effiziente Beschwerdemöglichkeiten beim Versicherungsombudsmann sowie – bei Kundenbeschwerden über einen Versicherungsvertreter – auch unmittelbar beim Versicherungsunternehmen, betont der Verband.Zudem seien interne Beschwerdeverfahren für Versicherungsvermittler organisatorisch aufwendig, qualitativ nicht absicherbar und in ihrer Verbraucherschutzwirkung fragwürdig. Der GDV plädiert daher dafür, dass Versicherungsvermittler wie bisher die Möglichkeit haben sollten, Kundenbeschwerden direkt an den Versicherungsombudsmann oder ein Versicherungsunternehmen weiterzuleiten.
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